Anwalt für Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht als unselbständiger Teil des Handels- und Bürgerlichen Rechts finden sich die Beziehungen zwischen Privatpersonen und Versicherungsunternehmen geregelt, einschließlich der öffentlich-rechtlich geprägten Versicherungsaufsicht. Anders als in den unterschiedlichen Feldern des Sozialversicherungsrechts, in den das Gesetz selbst Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt, bildet im privaten Versicherungsvertrag die wesentliche Rechtsgrundlage, meist allerdings unter Einbeziehung allgemeiner Versicherungsbedingungen. Welche Leistungen dieser Vertrag gewährt, z.B. in der Haftpflichtversicherung Schäden reguliert oder im Falle von Krankheit oder Berufsunfähigkeit Rentenleistungen erbringt, ist für den juristischen Laien nicht immer unmittelbar aus den Vertragstexten abzulesen.
Erschwerend kommen die zahlreichen in ihren Regelwerken höchst unterschiedlichen Versicherungstypen hinzu, worin sich aber letztlich nur die Vielfalt möglicher und deshalb finanziell abzusichernder Lebenssachverhalte wiederspiegelt.
Neben allgemeinen Fragen des Versicherungsvertrags-und Aufsichtsrecht befasst sich das Versicherungsrecht mit Konflikten in Vermögens- und Sachversicherungen, insbesondere aber auch mit dem weiten Feld der Personen(schadens)versicherung. Hierzu gehören u.a. die Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankenversicherung. Streitigkeiten auf diesem Feld haben für die Betroffenen existenzbedrohende Bedeutung und erfordern besondere medizinische Expertise. Entsprechend der in unserer Kanzlei vorhandenen Kompetenz in der Beurteilung medizinischer Sachverhalte, einschließlich der Überprüfung medizinischer Gutachten, liegt einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte folgerichtig im Personenversicherungsrecht. Aber auch in den unterschiedlichen Bereichen der Sachversicherung (z.B. Gebäude(haftpflicht)versicherung, Hausratsversicherung usw.) oder der Vermögensversicherung (z.B. Rechtsschutzversicherung, Reiserücktrittsversicherung) erhalten Sie bei uns qualifizierte Beratung im Vorfeld einer noch abzuschließenden Versicherung oder auch im Streitfall.
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Prof. Dr. med. Gaidzik
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Dr. jur. Eckart Pfau, LL.M
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