Anwalt für Medizinrecht
Das Medizinrecht befasst sich mit allen rechtlichen Aspekten des Gesundheitswesens. Man denkt dabei natürlich zunächst an das „Recht der Heilbehandlung“, vor allem die zivil- und strafrechtliche Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Aber auch Teile des Sozialrechts sind Bestandteile des Medizinrechts, so das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere das Vertrags- und Vertragszahnarztrecht sowie Grundzüge der Pflegeversicherung. Das (zahn-) ärztliche Berufsrecht, das Berufsrecht anderer Heilberufe, das Vergütungsrecht, das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich der Vertragsgestaltung, das Krankenhausrecht, einschließlich der Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht, bis hin zum Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrecht runden das Medizinrechts ab, das man angesichts eines solchen Umfangs als „juristischen Mikrokosmos“ bezeichnen darf, der Elemente aus allen klassischen Rechtsgebieten aufnimmt:
Der Behandlungsfehlervorwurf berührt straf- und zivilrechtliche Aspekte, Zulassungs- und Abrechnungsstreitigkeiten im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung haben ihre Grundlage im 5. Buch des Sozialgesetzbuch und damit im Sozialrecht, Auseinandersetzungen in Bezug auf die Erteilung oder den Entzug der Approbation, der Vorwurf von Verstößen gegen das Berufsrecht des Arztes, Zahnarztes oder Apothekers ist im Verwaltungsrecht angesiedelt. Gleiches gilt für das weite Feld des Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen medizinischer Forschung sowie das Apothekenrecht. Das komplexe Gesundheitswesen erfordert verschiedenste Vertragsbeziehungen zwischen den Akteuren, stets unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben aus dem Gesellschafts- und Arbeitsrecht als Teile des Zivilrechts, aber auch aus dem Beruf-, Vertrags(zahn-)- und Krankenhausrecht.
Angesichts dieser Vielfalt wird verständlich, dass anwaltliche Beratung nur im Team von Spezialisten erfolgen kann, um die gewünschten Ziele der Mandanten zu erreichen.Egal ob Sie als (Zahn-) Mediziner, als Krankenhausträger, als Hersteller von Medizinprodukten oder Arzneimitteln, als Mitarbeiter von Gesundheits-/Forschungseinrichtungen oder auch als Patient bzw. Versicherter Rat in diesen Bereichen suchen, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren!
Wie können Wir Ihnen helfen?
Prof. Dr. Med. Peter W. Gaidzik
Verantwortlich für: Arzthaftpflicht, Berufsrecht, Recht der klinischen Prüfungen
Dirk Brinkmann
Verantwortlich für: Honorarregressrecht, Wirtschaftlichkeitsprüfung
Dr. rer. medic. Tim Oehler
Verantwortlich für: Gesundheitsdatenschutz
Birgit Schreiner
Verantwortlich für: Corona Schadenersatz, Arzthaftungsrecht, Medizinproduktrecht (Brustimplantate, Prothesen, etc.), Impfschäden, Vertretung bei der Anerkennung von Long-Covid-Therapien
IhrE Ansprechpartner
Prof. Dr. med. Gaidzik
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